Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!

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Kennen Sie folgendes Zitat von Franz Kafka? Oft ist es sicherer in Ketten gefesselt, als frei zu sein. Das trifft in jedem Fall auf Ladungssicherung und Hebetechnik zu. Zurr- und Hebeketten sind prüfpflichtig und zumindest regelmäßig auf ihren optischen Zustand zu prüfen, denn es steht nicht weniger als die Sicherheit von Menschen auf dem Spiel.

Warum auch Sie regelmäßig Ihre Ketten überprüfen lassen müssen

Eine korrekte und gesetzeskonforme Ladungssicherung schützt einerseits vor polizeilich verordneten Bußgeldern und Punkten im Vormerksystem. Andererseits sichert es den Grundgedanken in der Ladungssicherung: Ladegut sicher und frei von Beschädigungen an den Zielort zu transportieren. Vorrangig ist es, die Vorschriften und gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Verkehrssicherheit bzw. Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütung und Arbeitsschutz in der täglichen Praxis zu erfüllen. Hierbei sieht der Gesetzgeber die Verantwortung schwerpunktmäßig beim Verlader und beim Fahrzeugführer. Für diese können die persönlichen Rechtsfolgen mangelhafter Ladungssicherung besonders schwerwiegend ausfallen.

Optische Zustandsprüfung: Wann dürfen Sie Ihre Zurrgurte nicht mehr verwenden?

Zurrgurte sollten vor jedem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden, denn sie sind Verschleißteile. Je nach Beanspruchung im täglichen Einsatz führt dies zur Ablegereife. Das bedeutet, der Gurt darf in diesem Zustand nicht mehr verwendet werden. Stellen Sie folgende Eigenschaften an Ihren Zurrgurten fest, dann ist es Zeit diese zu ersetzen:

 GurtbandRatscheKennzeichnung,       d.h. blaues labelEndbeschläge  
– Einschnitte > 10 %
– Beschädigungen an der Naht
– Verformungen durch Hitze



– Verformung der Schlitzwelle
– Verschleiß am Zahnkranz
– Gebrochen oder verformt
-Spannhebel
– Unleserliche Angaben
– Fehlendes/ abgerissenes Label  
– Hakenaufweitung > 5%
– Risse oder erhebliche Korrosion
– Verformung
– Bruch des Hakens

Rechtliche Grundlagen

Welche Normen regeln die Verwendung von Zurrketten? In der ÖNORM 9605-1 ist die Herstellung, Prüfung und wiederkehrende Prüfung für Österreich festgehalten. In der VDI (Verein deutscher Ingenieure) sind die Regularien für Deutschland zusammengefasst. In der Europa-übergreifenden Norm EN 12195 – 3 findet man die Kennzeichnungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen beim Zurren mit Kette. Genaueres ist den einzelnen Normen zu entnehmen.

Laut ÖNORM M 9611und AMVO §8(13) unterliegt eine Hebekette einer jährlichen Überprüfungspflicht. Diese ist für eine Hebekette absolut notwendig. Denken Sie an die Gefahr von herabstürzenden Teilen bei Kettenversagen! Generell besagt die Norm, dass die Ketten wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen sind. Diese sind dokumentationspflichtig.

Arten der Prüfung: Sichtprüfung, Belastungsprüfung und Rissprüfverfahren

Anschlagketten sind alle 12 Monate einer Sichtprüfung zu unterziehen, außer die Beanspruchung übersteigt ein normales Maß (Hitze, häufige Lastwechsel). Dann ist die Besichtigung alle 6 Monate durchzuführen. Die Prüfung einer Anschlagkette hat mindestens alle 2 Jahre zu passieren, außer die Kette wird häufig voll belastet.

Die Prüfung kann mit einer Belastungsprüfung oder einem Rissprüfverfahren erfolgen

Vorteile Belastung:

• Keine besondere Vorreinigung der Kette erforderlich

• Kein zusätzlicher Kran erforderlich

• Einfache Prüfung von lackierten und verzinkten Ketten möglich

• Prüfung nach aktuellem Stand der Technik

Foto: Shutterstock

In Österreich herrscht – anders als in Deutschland – derzeit keine Prüfpflicht für Hilfsmittel, die zur Ladungssicherung eingesetzt werden. Das bedeutet, dass grenzüberschreitende Transporte Gefahren bergen können. Es ist daher zu empfehlen, auch Zurrketten einer jährlichen Begutachtung zu unterziehen, die von einem Sachverständigen oder einem Prüfinstitut erfolgen kann.

Wir prüfen Ihre Zurr-und Hebemittel

Melden Sie sich an unter www.wuerth.at/hebeketten. Nach erfolgter Anmeldung kontaktiert Sie zeitnahe eine:r unserer Spezialist:innen, um einen Termin zur Überprüfung zu vereinbaren. Wir überprüfen alle Fabrikate. Die Hebemittel werden bei der Überprüfung Instand gesetzt. Sie können aus zwei Varianten wählen: Bei Ihnen vor Ort oder Sie lassen Ihre Ketten von uns abholen – wir bringen diese in unser Werk und retournieren sie nach erfolgreicher Überprüfung.

Weitere Informationen zur Hebetechnik finden Sie in dieser Broschüre zur Ladungssicherung und Hebetechnik.

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