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Wie sorge ich für den nötigen Arbeitsschutz im Betrieb? Die Gesetzeslage gleicht oft einem Dschungel an Vorschriften und Regelungen. Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen detaillierten Überblick für mehr Sicherheit in jedem Unternehmen.

Gesetze, Verordnungen, Regelungen: Im Arbeitsschutz stehen Sie als Firmeninhaber:in vor der Herausforderung, eine Vielzahl von gesetzlichen und behördlichen Auflagen umzusetzen. Den Überblick im Paragraphen-Wirrwarr zu behalten, ist nicht immer einfach. Doch Arbeitsschutz muss nicht kompliziert sein. Mit unserer Checkliste machen Sie Ihren Betrieb sicher – Schritt für Schritt. Außerdem erfahren Sie, welche Vorteile der „PSA-Manager“ und das „isii!! Gefahrstoffmanagement“ von Würth bieten.

1. Sicherheitsvertrauensperson, Sicherheitsfachkraft (SFK), Planungs- und Baustellenkoordinator:innen?

Als Arbeitgeber:in sind Sie verantwortlich für die Beurteilung von Gefährdungen im Betrieb und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. So steht es im Arbeitnehmerschutzgesetz. Viele Aufgaben können oder müssen Sie an fachkundige Mitarbeitende abgeben.

Sicherheitsvertrauensperson: Hat Ihr Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer:innen, ist es erforderlich, eine:n Sicherheitsbeauftragte:n zu bestellen oder ausbilden zu lassen. Er/Sie unterstützt Sie bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes und berät Ihre Mitarbeiter:innen.

Sicherheitsfachkraft (SFK): Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitenden können Sie noch mit dem sogenannten Unternehmermodell arbeiten und sich selbst um den Arbeitsschutz kümmern. Darüber ist eine SFK zwingend notwendig. In Arbeitsstätten mit maximal 50 Arbeitnehmer:innen müssen Begehungen durch SFK erfolgen. In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen muss pro Jahr zumindest eine bestimmte Präventionszeit erbracht werden. Die Betreuungsformen können durch interne oder externe SFK sein oder auch kombiniert werden (z.B. ein Sicherheitstechnisches Zentrum (AZ) und interne SFK). Inanspruchnahme eines Präventionszentrums der Unfallversicherungsträger ist nur für Arbeitsstätten bis maximal 50 Arbeitnehmer:innen möglich. Die SFK übernimmt Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsbegehungen.

Planungs- und Baustellenkoordinator (Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz-SiGeKo): Der SiGeKo berät Bauherren und trifft Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf dem Bau. Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitgeber:innen, ist ein SiGeKo immer Pflicht. Als Firmeninhaber:in haben Sie drei Möglichkeiten: Sie bestellen einen Sicherheitskoordinator, Sie absolvieren die Ausbildung zum SiGeKo oder Sie lassen eine:n Mitarbeiter:in ausbilden.

Um den Arbeitsschutz noch besser zu organisieren, empfehlen wir ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Die Anwendung eines AMS ist freiwillig, bietet aber entscheidende Vorteile: Sie erhalten den Überblick über Maßnahmen zum Arbeitsschutz, vermeiden Arbeitsunfälle und werden seltener von Aufsichtsbehörden kontrolliert.

2. Arbeitsplätze mit besonderen Anforderungen

Wer denkt, Arbeitsschutzmaßnahmen seien nur bei der Arbeit mit Kreissäge oder Bohrmaschine nötig, liegt falsch. Sicherheitsvorkehrungen oder Arbeitsplatzanpassungen können auch an scheinbar harmlosen Orten wie dem Büro oder Firmenfahrzeug notwendig sein. §3 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) gibt detailliert Auskunft, wo Sie überall in der Verantwortung sind.

Ihre Aufgabe ist es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unser Tipp: Sichten Sie bei einem Betriebsrundgang alle Arbeitsplätze und befragen Sie Ihre Mitarbeiter:innen, um Gefahren im Betrieb besser einschätzen zu können.

3. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Gefährdungsbeurteilungen

Lärm am Arbeitsplatz, scharfkantiges Arbeitsmaterial, brennbare Gefahrenstoffe: Vor diesen und weiteren Gefährdungen müssen Sie Ihre Mitarbeiter:innen schützen. Um gefährliche Arbeitsplätze zu erkennen und entsprechende Anpassungen durchzuführen, gibt es die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist im Arbeitnehmerschutzgesetz verpflichtend festgeschrieben und dient dazu, Risiken bei der Arbeit zu ermitteln und Unfälle zu vermeiden. Folgende Punkte sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen:

  • Art und Umfang des Risikos
  • Risiko-Dauer
  • Risiko-Wahrscheinlichkeit für die/den Arbeitnehmer:in

Viele Verantwortliche sind dennoch unsicher, wie sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen. Hier gibt es verschiedene Tools am Markt, mit denen Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen können. Speziell für den Bereich des Gefahrstoff-Managements bietet Würth die Online-Tool isi!! (nur nach Anmeldung im Online-Shop verfügbar) an. Diese liefert Ihnen u.a. Checklisten, mit denen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung übersichtlich und schnell durchführen.

Mit dem Safety Check unterstützt Würth Österreich seine Kund:innen ganzheitlich beim gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz durch eine Ist-Analyse des vorhandenen Arbeitsschutzes und eine Begehung der Arbeitsstätte bzw. Baustelle inkl. des Begehung- und Arbeitsschutzorganisationsprotokolls an. Dabei werden die TOP-Grundsätze (technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen) zur Gefahrenverhütung gemäß §7 Arbeitnehmerschutzgesetz berücksichtigt.

4. Schuhe, Helm und Handschuhe – was gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung?

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entscheiden Sie, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen müssen. Zentraler Bestandteil dabei – die Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Als PSA werden Arbeitsprodukte bezeichnet, die die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen. Dazu gehören insbesondere:

Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, den Mitarbeitenden die erforderliche PSA bereitzustellen. Ihre Mitarbeiter:innen andererseits haben die Pflicht, die PSA einzusetzen.

Sie sind unsicher, welche Schutzausrüstung notwendig oder sinnvoll ist?

Die Sicherheitsvertrauensperson und die Sicherheitsfachkraft stehen Ihnen beratend zur Seite. Gerne beraten auch wir Sie zu geeigneten Produkten oder Lösungen. Der Betriebsrat besitzt ebenfalls Mitspracherecht: Er kann Anregungen für passende Arbeitsschutzprodukte geben und den Einkauf ungeeigneter PSA verhindern.

 5. Individuelle PSA-Pläne

PSA-Pläne dienen als Hilfsmittel für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung. Durch den entsprechenden Plan erkennen Ihre Mitarbeiter:innen auf den ersten Blick, wann und wie die persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommt. Bei welchen Arbeiten ist eine Augenschutzbrille nötig? Das regelt der Augenschutzplan. Wie werden ölverschmierte Hände schonend gereinigt? Mit einem Hand- und Hautschutzplan wissen Ihre Mitarbeitenden Bescheid. Sie als Arbeitgeber:in sparen sich damit Zeit, denn ein mehrmaliges Erklären wird unnötig – Ihren Mitarbeitenden geben PSA-Pläne Sicherheit im Arbeitsalltag.

PSA-Pläne dienen als Hilfsmittel für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung.

Ihnen fehlen noch die passenden PSA-Pläne für Ihren Betrieb? Mit dem PSA-Manager von Würth gestalten Sie schnell und einfach Ihre individuellen Schutzpläne – von Handschuh-, Hautschutz-, Augenschutz-, Atemschutz-, Gehörschutz- bis hin zu PSA-Gesamtplänen.

6. Unterweisungen für mehr Sicherheit

Sie als Arbeitgeber:in sind verantwortlich für die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden. In der Regel führt diese Unterweisungen Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihre Sicherheitsvertrauensperson durch. In einigen Fällen kann auch die/der Arbeitsmediziner:in Unterweisungen durchführen. Unterweisungsthemen sind z. B. der Umgang mit Gefahrstoffen, dem Führen von Baumaschinen oder dem Gehörschutz. Unterweisungen dienen der Arbeitssicherheit und sind besonders wichtig, wenn ein:e Mitarbeiter:in eine Tätigkeit zum ersten Mal durchführt.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln, etwa Leitern, kann Teil einer Unterweisung sein. Ihre Mitarbeiter:innen lernen, Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf Schäden zu prüfen und Mängel zu melden. Mit praktischen, interaktiven Übungen kontrollieren Sie, ob Ihre Mitarbeitenden die Sicherheitsunterweisung verstanden haben. Die Teilnahme an der Unterweisung bestätigt jede:r Mitarbeiter:in mit Unterschrift.

 7. Umgang mit Gefahrstoffen

Laugen, Säuren, Benzin: Gefährliche Stoffe erfordern eine entsprechende Lagerung, Kennzeichnung und Handhabung. Diese werden durch das Arbeitnehmerschutzgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen umgesetzt, wie z.B. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023) für die richtigen Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen bieten Sicherheitsdatenblätter einen wertvollen Beitrag zum Arbeitsschutz. Mit einem Sicherheitsdatenblatt identifizieren Ihre Mitarbeiter:innen einen Stoff und können geeignete Vorkehrungen treffen. Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist daher ein wichtiges Element im Arbeitsschutz. Fehlt Ihnen selbst die Zeit, diese Aufgabe zu übernehmen, ziehen Sie am besten eine:n fachkundige:n Mitarbeiter:in hinzu. Mit dem Online-Tool isi!! haben Sie alle Sicherheitsdatenblätter immer im Blick. Mit der zugehörigen App auch unterwegs.

Mit dem Online-Tool isi!! haben Sie alle Sicherheitsdatenblätter immer im Blick.

Das Dreamteam: Gefährdungsbeurteilung, PSA & Betriebsanweisung

Die aktuelle Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur auf dem Papier dokumentiert werden, sondern entsprechende Schutzmaßnahmen nach sich ziehen. Und ohne den passenden PSA-Plan weiß ein:e Mitarbeiter:in womöglich nicht, wie PSA richtig einzusetzen ist. Eine gut durchdachte Betriebsanweisung nützt nichts, wenn die passende Schutzausrüstung nicht parat liegt. Betrachten Sie alle Teile des Arbeitsschutzes daher immer im Gesamten. Nur dann können Sie erreichen, dass Ihre Mitarbeiter:innen bei der Arbeit rundum geschützt sind.

Weitere Informationen rund um Arbeitssicherheit und PSA finden Sie in diesen Beiträgen:

4 Comments

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Arbeitsschutz. Ich bin demnächst mit der Sicherheitskoordination im Büro beauftragt. Ich finde auch, dass Sicherheitsvorkehrungen oder Arbeitsplatzanpassungen an jedem Arbeitsplatz nötig sind.

  2. Arbeitssicherheit ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine Arbeitsschutz-Checkliste kann dabei helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sie sollte verschiedene Aspekte wie den Einsatz von Schutzausrüstung, regelmäßige Schulungen und die Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen abdecken. Indem wir uns aktiv mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen treffen, können wir dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter sollte immer oberste Priorität haben.

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