Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb – Was gibt es zu beachten?

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Laut Statistik sind Männer dreimal so oft von Arbeitsunfällen betroffen wie Frauen. Dabei ereignen sich die meisten Unfälle beim Tragen von schweren Gegenständen und beim Bedienen von Maschinen. Wenn Arbeitsunfälle passieren ist es wichtig, dass eine schnelle Versorgung und Erste Hilfe bereitstehen. Aber welche Bestimmungen gibt es dabei für Sie zu beachten? In diesem Beitrag führen wir Sie durch alle wichtigen Bereiche der Erste Hilfe, die für Ihr Unternehmen wichtig sind.

Durchschnittliche Lesedauer: 13 minutes

Gesetzlicher Hintergrund zu Erster Hilfe

Gemäß § 26 des Arbeitnehmerinnen Schutzgesetzes, sind vom Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass Arbeitnehmer bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu zählen der Einsatz von Ersthelfer und die richtige Ausstattung mit Erste Hilfe Material. Die Bestimmungen für geeignete Erste Hilfe Maßnahmen gelten nicht nur in den eigenen Arbeitsstätten und auf Baustellen, sondern auch für auswärtige Arbeitsstellen.

Auf der Seite des Arbeitsinspektorats und des Rechtisinformationssystems des Bundes finden Sie die vollständigen Gesetzestexte zum nachlesen.

Ersthelfer

Je nach Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl, müssen ausreichend viele Ersthelfer mit entsprechender Ausbildung zur Verfügung stehen. Ein Ersthelfer benötigt eine Grundausbildung von mindestens 16 Stunden bei einer zertifizierten Einrichtung. Aber wie viele Ersthelfer benötigen Sie nun?

  • Bei bis zu 19 Arbeitnehmer in einem Betrieb = 1 Ersthelfer
  • Bis zu 20 – 29 Arbeitnehmer in einem Betrieb = 2 Ersthelfer
  • Bei jeweils weiteren 10 Arbeitnehmer = 1 zusätzliche Person

Diese Regelung gilt auch auf Baustellen. Wenn auf Baustellen Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt sind, so kann die erforderliche Anzahl an Ersthelfer gemeinsam aufgebracht werden.

Bei Arbeiten mit erhöhten Gefahren hinsichtlich Atemluft oder bei erhöhten Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, dürfen Arbeiter nur dann alleine arbeiten, wenn alle Vorkehrungen für eine sofortige Hilfeleistung und eine ständige Überwachung sichergestellt wurden.

Für das Büro gelten etwas entschärfte Vorschriften, da hier die Unfallgefährdung niedriger ist. Deshalb müssen hier pro 29 Arbeitnehmer 1 Ersthelfer, bis 49 Arbeitnehmer 2 Ersthelfer und für jeweils 20 weitere Arbeitnehmer 1 zusätzlicher Ersthelfer unter den Beschäftigten sein.

Checkliste Erste Hilfe Material

Außerhalb des Betriebes sind Arbeitnehmern die notwendigen Mittel mitzugeben, sofern diese auf der auswärtigen Arbeitsstelle nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.

„Damit`s schnell wieder gut wird“ – Tipps zur Erstversorgung kleiner Handverletzungen

Die Hände sind ständig im Einsatz, daher können Schnittwunden, Abschürfungen und Hautrisse schnell einmal passieren.  Handverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Damit diese möglichst rasch wieder abheilen, hat Dr. Rene Chahrour, Arzt für Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin, einige Tipps zur sachgerechten Erstversorgung:

  • Wunde mit klarem Leitungswasser ausspülen
  • Sicherstellen, dass kein Fremdköper in der Haut ist (z.B. Schiefer)
  • Bei stärker blutenden Verletzungen einige Minuten auf die Wunde drücken und nicht zu oft über Wunde wischen, denn das stört die Gerinnung des Blutes.
  • Wunde mit reichlich, desinfizierender Lösung spülen (Jod)
  • Desinfizierende Salbe auflegen
  • Wunde sauber abdecken bzw. abkleben
  • Tetanusimpfsschutz prüfen (Auffrischung alle 10 Jahre)

Verletzte Haut an den Händen heilt in der Regel sehr schnell. Vor allem die ersten Tage nach einer Verletzung braucht heilende Haut aber Schutz, Ruhe und Sauberkeit. Die Krusten sollen verbleiben bis sie selbstständig abfallen. Vor allem nach dem Händewaschen, ist frisches, sauberes Hautschutzpflaster verwenden.

Erste Hilfe im Betrieb

PFLASTER FÜR DIE WUNDVERSORGUNG

Da wie zuvor erwähnt, Handverletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen zählen, stellt die Wundversorgung ein wichtiges Element der Ersten Hilfe dar.

Diverse Topartikel wie das Klebstofffreie Elastische Pflaster oder die abreißbaren Pflasterstreifen bilden den Grundstock in unserem Sortiment und für jeden Handwerksbetrieb.

Die blaue Variante des abreißbaren Pflasterstreifens ist für den Einsatz im Lebensmittelbereich empfohlen, da die blaue Farbe der besseren visuellen Erkennung dient. Dieses Pflaster ist nicht metallhaltig.


  • Das Pflaster wird im Spender hygienisch aufbewahrt und kann sauber abgetrennt werden
  • Auch für Allergiker geeignet: Sie sind sowohl Latex- als auch Silikonfrei und kleben aufgrund der selbsthaftenden Eigenschaften nicht auf der Haut oder der Wunde fest
  • Auf schwer zugänglichen Stellen wie dem Finger lässt sich das Pflaster leicht
  • „modellieren“ und ist sehr elastisch

  • Der Pflasterspender dient der hygienischen Aufbewahrung. Mit dem integrierten Messer lässt sich das Pflaster sicher und einfach abschneiden.
  • Hygienisch einzeln verpackte NICHT selbstklebende Fingerpflaster
  • Diese können im dazu gehörigen Pflasterspender schnell herausgetrennt werden.


Erhältlich in farblos und blau. Die blaue Variante ist metallhaltig und wird besonders im lebensmittelnahen Bereich empfohlen.

VERBANDKÄSTEN NACH ÖNORM Z1020

Alles, was über kleinere Finger – oder Handverletzungen hinausgeht, deckt der Inhalt eines Verbandkastens nach ÖNORM Z1020 ab.

Erste Hilfe im Betrieb

Der Inhalt ist gemäß dieser Norm vorgegeben. Alle Produkte, die im direkten Wundkontakt stehen unterliegen einer maximalen Verwendbarkeit von 5 Jahren. Auch wenn diese nicht verwendet werden müssen diese Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit ausgetauscht werden.

Inhaltsliste Erste Hilfe Koffer nach ÖNORM Z1020
    
Artikel BezeichnungStückzahl
Typ 1
Stückzahl
Typ 2
Haltbarkeit
FU Peha Soft Vinyl U-HSCH groß P4 o. DEHP812unbegrenzt
FU Pinzette Splitter 8 cm11unbegrenzt
FU Fingerlinge Leder Gr. 423unbegrenzt
FU Peha Crepp E Binde 6 cm x 4 m P124unbegrenzt
FU Peha Crepp E Binde 8 cm x 4 m P124unbegrenzt
FU Peha Crepp 10 cm x 4 m24unbegrenzt
FU Fingerschnellverband mit Wundkissen255 Jahre
FU Beatmungstuch Mundschutz OENORM11unbegrenzt
FU Zetufit E Saugkompresse 10 x 10 cm P256155 Jahre
FU Verbandscheren OENORM K212111unbegrenzt
FU Rett-De PP Gold Silber DIN1316412unbegrenzt
FU DermaPlast Water resistent 2Gr P202040unbegrenzt
FU Verbandpäckchen st M P1245 Jahre
FU Verbandpäckchen st G P1245 Jahre
FU Verbandtuch 40 x 60 cm st VL P1135 Jahre
FU Omnipor Pflaster VL 2,5 cm x 5 m12unbegrenzt
FU Cosmopor E Wundschnellverband st P256105 Jahre
FU Peha-haft latex free  8 cm x 4 m12unbegrenzt
FU Dreiecktuch Vlies DIN 1316824unbegrenzt
Erste Hilfe Anleitung11unbegrenzt
Inhaltsverzeichnis11unbegrenzt
Notfall Telefonverzeichnis zum selbst ausfüllen11unbegrenzt

Je nach Mitarbeiteranzahl kann man zwischen 2 Varianten wählen.

Bei Produkten mit unmittelbaren Wundkontakt beträgt die maximale Haltbarkeit 5 Jahre. Auch bei Nicht Verwenden müssen diese Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit ausgetauscht werden!

AUGENSPÜLUNGEN

Gemäß § 81 Absatz 8 der Arbeitnehmerschutzverordnung muss bei Hantieren mit von giftigen, ätzenden oder infektiösen Arbeitsstoffen eine Waschgelegenheit und darüber hinaus ein betriebsbereiter Wasseranschluss mit Schlauch oder Handbrause vorhanden sein. Beim Verwenden ätzender Arbeitsstoffe müssen sofort einsatzbereite Augenduschen oder Augenspülflaschen bereitstehen.

Erste Hilfe im Betrieb

Bei einem Unfall entscheiden wenige Sekunden darüber, ob Ihr Augenlicht beeinträchtigt wird. Daher ist der schnelle Zugang zu einer Augenspüllösung wichtig und zwar an allen Arbeitsplätzen, wo ein Risiko für Augenverletzungen besteht. Mit den Augenspülungen von Würth entfernen Sie Fremdkörper aus dem Auge schnell und effektiv. Speziell die pH neutralen Variante neutralisiert Säuren und alkalische Substanzen.

Die maximale Haltbarkeit von Augenspülungen beträgt im ungeöffneten Zustand 3 Jahre ab Herstellung. Geöffnete Augenspülungen sind zu ersetzen.

Trotz aller Erste Hilfe Maßnahmen empfehlen wir bei Augenverletzungen immer einen Arzt aufzusuchen. Während dem Transport zum Arzt oder ins Spital, wirkt eine PH neutrale Augenspülungen schmerzlindernd.

Erste Hilfe on the road – Was ist im KFZ mitzuführen?

In jedem Land gelten hierfür andere Bestimmungen. In Österreich regelt der § 102 Absatz 10 des Kraftfahrgesetzes, was in einem KFZ mitzuführen ist.

  • Verbandszeug, dass zur Wundversorgung geeignet und vor Verschmutzung geschützt verpackt ist
  • Eine geeignete Warneinrichtung = Pannendreieck
  • Geeignete nach EN 20471 zertifizierte Warnkleidung = Warnweste

WANN UND WOHIN MUSS EINE UNFALLMELDUNG ERFOLGEN?

Wenn ein Arbeitsunfall passiert, sind bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber vorgesehen, die insbesondere auch darauf abzielen, dass sofortige Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und zukünftig solche Unfälle vermieden werden können.

  • Gemäß § 98 des Arbeitnehmerschutzgesetzes haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass tödliche und schwere Arbeitsunfälle unverzüglich an das zuständige Arbeitsinspektorat gemeldet werden, sofern nicht eine Meldung an die Polizei erfolgt ist. Wird die Polizei entsprechend informiert, so leitet diese die Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat weiter.
  • Weiters müssen Arbeitnehmer jeden Arbeitsunfall und jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, unverzüglich den zuständigen Vorgesetzten oder den sonst dafür zuständigen Personen melden.
  • Auch an den Unfallversicherungsträger (z.B. AUVA) ist eine Meldepflicht vorgesehen: Jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, ist längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung auf einem von diesem aufzulegenden Vordruck in dreifacher Ausfertigung zu melden (gilt auch für Berufskrankheiten – binnen fünf Tagen nach Beginn der Krankheit). Der Träger der Unfallversicherung hat eine der Ausfertigungen an das zuständige Arbeitsinspektorat weiterzuleiten.

Aufzeichnungen und Berichte

Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle führen und mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Dazu zählen

  • alle tödlichen Arbeitsunfälle
  • alle Arbeitsunfälle, die eine Verletzung eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitsinspektorates Berichte über bestimmte Arbeitsunfälle zu erstellen und dem Arbeitsinspektorat zu übermitteln.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

  • Gemäß § 4 Absatz 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes ist nach Arbeitsunfällen die Gefährdungsbeurteilung mittels Gefahrenevaluierung zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
  • Des Weiteren muss nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, eine Unterweisung der Arbeitnehmer erfolgen, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

Sie sehen, Erste Hilfe für Betriebe ist ein umfangreiches und heikles Thema. Mit den Informationen in diesem Beitrag und unseren Würth Erste Hilfe Produkten sind Sie aber bestens versorgt. In diesem Video finden Sie zusammenfassend wichtige Informationen zur Ersten Hilfe: 

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