Laut Statistik sind Männer dreimal so oft von Arbeitsunfällen betroffen wie Frauen. Dabei ereignen sich die meisten Unfälle beim Tragen von schweren Gegenständen und beim Bedienen von Maschinen. Wenn Arbeitsunfälle passieren ist es wichtig, dass eine schnelle Versorgung und Erste Hilfe bereitstehen. Aber welche Bestimmungen gibt es dabei für Sie zu beachten? In diesem Beitrag führen wir Sie durch alle wichtigen Bereiche der Erste Hilfe, die für Ihr Unternehmen wichtig sind.
Durchschnittliche Lesedauer: 13 minutes
Gesetzlicher Hintergrund zu Erster Hilfe
Gemäß § 26 des Arbeitnehmerinnen Schutzgesetzes, sind vom Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass Arbeitnehmer bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu zählen der Einsatz von Ersthelfer und die richtige Ausstattung mit Erste Hilfe Material. Die Bestimmungen für geeignete Erste Hilfe Maßnahmen gelten nicht nur in den eigenen Arbeitsstätten und auf Baustellen, sondern auch für auswärtige Arbeitsstellen.
Auf der Seite des Arbeitsinspektorats und des Rechtisinformationssystems des Bundes finden Sie die vollständigen Gesetzestexte zum nachlesen.
Ersthelfer
Je nach Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl, müssen ausreichend viele Ersthelfer mit entsprechender Ausbildung zur Verfügung stehen. Ein Ersthelfer benötigt eine Grundausbildung von mindestens 16 Stunden bei einer zertifizierten Einrichtung. Aber wie viele Ersthelfer benötigen Sie nun?
- Bei bis zu 19 Arbeitnehmer in einem Betrieb = 1 Ersthelfer
- Bis zu 20 – 29 Arbeitnehmer in einem Betrieb = 2 Ersthelfer
- Bei jeweils weiteren 10 Arbeitnehmer = 1 zusätzliche Person
Diese Regelung gilt auch auf Baustellen. Wenn auf Baustellen Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt sind, so kann die erforderliche Anzahl an Ersthelfer gemeinsam aufgebracht werden.
Bei Arbeiten mit erhöhten Gefahren hinsichtlich Atemluft oder bei erhöhten Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, dürfen Arbeiter nur dann alleine arbeiten, wenn alle Vorkehrungen für eine sofortige Hilfeleistung und eine ständige Überwachung sichergestellt wurden.
Für das Büro gelten etwas entschärfte Vorschriften, da hier die Unfallgefährdung niedriger ist. Deshalb müssen hier pro 29 Arbeitnehmer 1 Ersthelfer, bis 49 Arbeitnehmer 2 Ersthelfer und für jeweils 20 weitere Arbeitnehmer 1 zusätzlicher Ersthelfer unter den Beschäftigten sein.
Checkliste Erste Hilfe Material
Außerhalb des Betriebes sind Arbeitnehmern die notwendigen Mittel mitzugeben, sofern diese auf der auswärtigen Arbeitsstelle nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.
„Damit`s schnell wieder gut wird“ – Tipps zur Erstversorgung kleiner Handverletzungen
Die Hände sind ständig im Einsatz, daher können Schnittwunden, Abschürfungen und Hautrisse schnell einmal passieren. Handverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Damit diese möglichst rasch wieder abheilen, hat Dr. Rene Chahrour, Arzt für Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin, einige Tipps zur sachgerechten Erstversorgung:
- Wunde mit klarem Leitungswasser ausspülen
- Sicherstellen, dass kein Fremdköper in der Haut ist (z.B. Schiefer)
- Bei stärker blutenden Verletzungen einige Minuten auf die Wunde drücken und nicht zu oft über Wunde wischen, denn das stört die Gerinnung des Blutes.
- Wunde mit reichlich, desinfizierender Lösung spülen (Jod)
- Desinfizierende Salbe auflegen
- Wunde sauber abdecken bzw. abkleben
- Tetanusimpfsschutz prüfen (Auffrischung alle 10 Jahre)
Verletzte Haut an den Händen heilt in der Regel sehr schnell. Vor allem die ersten Tage nach einer Verletzung braucht heilende Haut aber Schutz, Ruhe und Sauberkeit. Die Krusten sollen verbleiben bis sie selbstständig abfallen. Vor allem nach dem Händewaschen, ist frisches, sauberes Hautschutzpflaster verwenden.
PFLASTER FÜR DIE WUNDVERSORGUNG
Da wie zuvor erwähnt, Handverletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen zählen, stellt die Wundversorgung ein wichtiges Element der Ersten Hilfe dar.
Diverse Topartikel wie das Klebstofffreie Elastische Pflaster oder die abreißbaren Pflasterstreifen bilden den Grundstock in unserem Sortiment und für jeden Handwerksbetrieb.
Die blaue Variante des abreißbaren Pflasterstreifens ist für den Einsatz im Lebensmittelbereich empfohlen, da die blaue Farbe der besseren visuellen Erkennung dient. Dieses Pflaster ist nicht metallhaltig.
- Das Pflaster wird im Spender hygienisch aufbewahrt und kann sauber abgetrennt werden
- Auch für Allergiker geeignet: Sie sind sowohl Latex- als auch Silikonfrei und kleben aufgrund der selbsthaftenden Eigenschaften nicht auf der Haut oder der Wunde fest
- Auf schwer zugänglichen Stellen wie dem Finger lässt sich das Pflaster leicht
- „modellieren“ und ist sehr elastisch
- Der Pflasterspender dient der hygienischen Aufbewahrung. Mit dem integrierten Messer lässt sich das Pflaster sicher und einfach abschneiden.
- Hygienisch einzeln verpackte NICHT selbstklebende Fingerpflaster
- Diese können im dazu gehörigen Pflasterspender schnell herausgetrennt werden.
VERBANDKÄSTEN NACH ÖNORM Z1020
Alles, was über kleinere Finger – oder Handverletzungen hinausgeht, deckt der Inhalt eines Verbandkastens nach ÖNORM Z1020 ab.
Der Inhalt ist gemäß dieser Norm vorgegeben. Alle Produkte, die im direkten Wundkontakt stehen unterliegen einer maximalen Verwendbarkeit von 5 Jahren. Auch wenn diese nicht verwendet werden müssen diese Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit ausgetauscht werden.
Inhaltsliste Erste Hilfe Koffer nach ÖNORM Z1020 | |||
Artikel Bezeichnung | Stückzahl Typ 1 | Stückzahl Typ 2 | Haltbarkeit |
FU Peha Soft Vinyl U-HSCH groß P4 o. DEHP | 8 | 12 | unbegrenzt |
FU Pinzette Splitter 8 cm | 1 | 1 | unbegrenzt |
FU Fingerlinge Leder Gr. 4 | 2 | 3 | unbegrenzt |
FU Peha Crepp E Binde 6 cm x 4 m P1 | 2 | 4 | unbegrenzt |
FU Peha Crepp E Binde 8 cm x 4 m P1 | 2 | 4 | unbegrenzt |
FU Peha Crepp 10 cm x 4 m | 2 | 4 | unbegrenzt |
FU Fingerschnellverband mit Wundkissen | 2 | 5 | 5 Jahre |
FU Beatmungstuch Mundschutz OENORM | 1 | 1 | unbegrenzt |
FU Zetufit E Saugkompresse 10 x 10 cm P25 | 6 | 15 | 5 Jahre |
FU Verbandscheren OENORM K2121 | 1 | 1 | unbegrenzt |
FU Rett-De PP Gold Silber DIN13164 | 1 | 2 | unbegrenzt |
FU DermaPlast Water resistent 2Gr P20 | 20 | 40 | unbegrenzt |
FU Verbandpäckchen st M P1 | 2 | 4 | 5 Jahre |
FU Verbandpäckchen st G P1 | 2 | 4 | 5 Jahre |
FU Verbandtuch 40 x 60 cm st VL P1 | 1 | 3 | 5 Jahre |
FU Omnipor Pflaster VL 2,5 cm x 5 m | 1 | 2 | unbegrenzt |
FU Cosmopor E Wundschnellverband st P25 | 6 | 10 | 5 Jahre |
FU Peha-haft latex free 8 cm x 4 m | 1 | 2 | unbegrenzt |
FU Dreiecktuch Vlies DIN 13168 | 2 | 4 | unbegrenzt |
Erste Hilfe Anleitung | 1 | 1 | unbegrenzt |
Inhaltsverzeichnis | 1 | 1 | unbegrenzt |
Notfall Telefonverzeichnis zum selbst ausfüllen | 1 | 1 | unbegrenzt |
Je nach Mitarbeiteranzahl kann man zwischen 2 Varianten wählen.
- Verbandkasten Typ 1 = Ausstattung für bis zu 5 Arbeitnehmer
- Verbandkasten Typ 2 = Ausstattung für bis zu 20 Arbeitnehmer
Bei Produkten mit unmittelbaren Wundkontakt beträgt die maximale Haltbarkeit 5 Jahre. Auch bei Nicht Verwenden müssen diese Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit ausgetauscht werden!
AUGENSPÜLUNGEN
Gemäß § 81 Absatz 8 der Arbeitnehmerschutzverordnung muss bei Hantieren mit von giftigen, ätzenden oder infektiösen Arbeitsstoffen eine Waschgelegenheit und darüber hinaus ein betriebsbereiter Wasseranschluss mit Schlauch oder Handbrause vorhanden sein. Beim Verwenden ätzender Arbeitsstoffe müssen sofort einsatzbereite Augenduschen oder Augenspülflaschen bereitstehen.
Bei einem Unfall entscheiden wenige Sekunden darüber, ob Ihr Augenlicht beeinträchtigt wird. Daher ist der schnelle Zugang zu einer Augenspüllösung wichtig und zwar an allen Arbeitsplätzen, wo ein Risiko für Augenverletzungen besteht. Mit den Augenspülungen von Würth entfernen Sie Fremdkörper aus dem Auge schnell und effektiv. Speziell die pH neutralen Variante neutralisiert Säuren und alkalische Substanzen.
Die maximale Haltbarkeit von Augenspülungen beträgt im ungeöffneten Zustand 3 Jahre ab Herstellung. Geöffnete Augenspülungen sind zu ersetzen.
Trotz aller Erste Hilfe Maßnahmen empfehlen wir bei Augenverletzungen immer einen Arzt aufzusuchen. Während dem Transport zum Arzt oder ins Spital, wirkt eine PH neutrale Augenspülungen schmerzlindernd.
Erste Hilfe on the road – Was ist im KFZ mitzuführen?
In jedem Land gelten hierfür andere Bestimmungen. In Österreich regelt der § 102 Absatz 10 des Kraftfahrgesetzes, was in einem KFZ mitzuführen ist.
- Verbandszeug, dass zur Wundversorgung geeignet und vor Verschmutzung geschützt verpackt ist
- Eine geeignete Warneinrichtung = Pannendreieck
- Geeignete nach EN 20471 zertifizierte Warnkleidung = Warnweste
WANN UND WOHIN MUSS EINE UNFALLMELDUNG ERFOLGEN?
Wenn ein Arbeitsunfall passiert, sind bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber vorgesehen, die insbesondere auch darauf abzielen, dass sofortige Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und zukünftig solche Unfälle vermieden werden können.
- Gemäß § 98 des Arbeitnehmerschutzgesetzes haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass tödliche und schwere Arbeitsunfälle unverzüglich an das zuständige Arbeitsinspektorat gemeldet werden, sofern nicht eine Meldung an die Polizei erfolgt ist. Wird die Polizei entsprechend informiert, so leitet diese die Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat weiter.
- Weiters müssen Arbeitnehmer jeden Arbeitsunfall und jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, unverzüglich den zuständigen Vorgesetzten oder den sonst dafür zuständigen Personen melden.
- Auch an den Unfallversicherungsträger (z.B. AUVA) ist eine Meldepflicht vorgesehen: Jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, ist längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung auf einem von diesem aufzulegenden Vordruck in dreifacher Ausfertigung zu melden (gilt auch für Berufskrankheiten – binnen fünf Tagen nach Beginn der Krankheit). Der Träger der Unfallversicherung hat eine der Ausfertigungen an das zuständige Arbeitsinspektorat weiterzuleiten.
Aufzeichnungen und Berichte
Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle führen und mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Dazu zählen
- alle tödlichen Arbeitsunfälle
- alle Arbeitsunfälle, die eine Verletzung eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitsinspektorates Berichte über bestimmte Arbeitsunfälle zu erstellen und dem Arbeitsinspektorat zu übermitteln.
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
- Gemäß § 4 Absatz 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes ist nach Arbeitsunfällen die Gefährdungsbeurteilung mittels Gefahrenevaluierung zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
- Des Weiteren muss nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, eine Unterweisung der Arbeitnehmer erfolgen, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.
Sie sehen, Erste Hilfe für Betriebe ist ein umfangreiches und heikles Thema. Mit den Informationen in diesem Beitrag und unseren Würth Erste Hilfe Produkten sind Sie aber bestens versorgt. In diesem Video finden Sie zusammenfassend wichtige Informationen zur Ersten Hilfe: